Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Kaufen und Verkaufen - Vertrauenssache. Erst durch die Erfahrung wiederholter, prompter und zuverlässiger Abwicklungen von Geschäften wächst das Vertrauen auf beiden Seiten. Der Kampf durchs Kleingedruckte von AGB wird zwar manchmal als unangenehm empfunden, die Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor einem Kauf ist aber nach deutschem Recht erforderlich, wenn diese Gültigkeit haben sollen. Bei geschäftlichen Beziehungen über elektronische Medien wie dem Internet kommen oft Geschäftspartner zueinander, die sich persönlich nicht kennen. Schon aus diesem Grund scheinen Allgemeine Geschäftsbedingungen - so formal sie auch sein mögen - bei Verträgen im Internet angebracht und können auch als vertrauensbildende Maßnahme gelten.

Allgemeines

Den Lieferungen und Leistungen der Fa. DynaLex - Leonhard Park - liegen folgende Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Bestellungen über den DynaLex-Online Shop gelten diese Bedingungen bereits mit dem Absenden durch Aktivierung des dafür vorgesehenen Schalters "Bestellung absenden" im Bestellschein des DynaLex-Online Shops, bei allen Bestellungen gelten diese Bedingungen spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Anderslautende und diesen Regelungen widersprechende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, wenn solche nicht schriftlich von der Fa. DynaLex - Leonhard Park - bestätigt worden sind.

Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Fa. DynaLex - Leonhard Park - eine Bestellung des Käufers schriftlich, fernschriftlich oder in Form einer eMail bestätigt. Das gilt auch für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Bestätigung des Vertragsschlusses mittels Rechnung der Fa. DynaLex - Leonhard Park - ist möglich. Für Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, Raumanmietungen, Verpflegungen und Unterkünften gelten generell (also auch bei Buchungen über den DynaLex-Online Shop) folgende Sonderbedingungen: Die genannten und bestellten Leistungen sind für den Käufer verbindlich, werden jedoch vom Veranstalter DynaLex nur dann erbracht, wenn die bestellten Leistungen nicht bereits ausgebucht sind. Insofern ist eine vom DynaLex-Online-Shop erstellte eMail-Bestätigung für die Teilnahme an Veranstaltungen als vorläufig verbindlich anzusehen, was die Erbringung der Leistung durch den Veranstalter angeht. Sollte eine der genannten Veranstaltungen ausgebucht sein, wird der Käufer sofort und schnellstens über diesen Umstand informiert. Werden keine Ersatztermine gefunden, kommt ein Vertrag nicht zustande. Sind die Leistungen zum Zeitpunkt der Buchung nicht ausgebucht, kommt es zum Vertragsschluß, sofern nicht andere Gründe aus den AGB dem entgegenstehen. Ein Rücktritt nach Buchungen ist jedoch dann nur noch kostenneutral möglich, wenn der Käufer den Rücktritt spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Veranstalter DynaLex auch zugegangen ist.

Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich.

Wegen unvorhersehbarer Preisänderungen und Terminänderungen können bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen schriftliche Termin- und Preiszusagen nur als Richttermin/Richtpreis verstanden werden und nicht als verbindliche Zusage, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich ein feststehender Liefertermin bzw. ein verbindlicher Endpreis vereinbart und bestätigt wird. Schriftlich kann auch ein verbindlicher Pauschalpreis oder -rahmen für Entwicklungsaufträge vereinbart werden. Die Beschreibung des angebotenen Entwicklungsvolumens anhand präsentierter und vergleichbarer Entwicklungsmuster vor Vertragsschluß ist möglich. Eine über die so präsentierte Muster-Entwicklung hinausgehende zusätzliche Entwicklung bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Käufers und wird von der Fa. DyaLex ergänzend berechnet.

Preise

Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und im Falle von Waren zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung. Der in den genannten Preisen enthaltende Mehrwertsteueranteil wird gesondert ausgewiesen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Im DynaLex Online-Shop gebuchte Veranstaltungen werden per Rechnung bezahlt. Ist die Rücktrittsfrist von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn verstrichen, behält sich der Veranstalter DynaLex die Ausstellung einer Vorabrechnung vor. Wenn nicht anders vereinbart, zahlt der Kunde bei Hostingverträgen per Bankeinzug. Näheres zu Hostingverträgen ist im Abschnitt "Hostingbedingungen / Lizensierung von Software" weiter unten geregelt.

Die in Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Fa. DynaLex - Leonhard Park - genannten Preise. Zusätzlich vereinbarte Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Entwicklungen können erst dann ausgeführt werden, wenn das zur Ausführung notwendige Material der Fa. DynaLex - Leonhard Park - vollständig vorliegt. Die in den Angeboten enthaltenen Entwicklungspreise verstehen sich inkl. eines einmaligen kostenneutralen Aufwandes zur begrenzten einmaligen Nachbesserung des Entwicklungsauftrages.

Liefer- und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Fa. DynaLex - Leonhard Park -. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Fa. DynaLex - Leonhard Park - nachzuweisen. Entwicklungen können erst dann ausgeführt werden, wenn das zur Ausführung notwendige Material der Fa. DynaLex - Leonhard Park - vollständig vorliegt. Die von der Fa. DynaLex - Leonhard Park in Form von Veranstaltungen, Seminaren, Verpflegung und Unterkunft zu erbringenden Leistungen werden ausschließlich an dem vom Veranstalter angekündigten Ort erbracht. Der Veranstalter DynaLex behält es sich vor, zur Erbringung von Veranstaltungsleistungen seine Gehilfen zu beauftragen.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Die Fa. DynaLex - Leonhard Park - ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Wochen hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Fa. DynaLex - Leonhard Park - zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Fa. DynaLex - Leonhard Park - nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.

Bei Lieferverzug, den die Fa. DynaLex - Leonhard Park - zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Fa. DynaLex - Leonhard Park - verlassen hat.

Die Fa. DynaLex - Leonhard Park - versichert aber die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich verlangt.

Bei Sendungen an die Fa. DynaLex - Leonhard Park - trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Fa. DynaLex - Leonhard Park - sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, per Nachnahme-Bar oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder nicht strittig sind.

Sind Teillieferungen und Teilleistungen erfolgt, können diese gesondert in Rechnung gestellt werden.

Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank bargeldlose Zahlungen ablehnt, ist die Fa. DynaLex - Leonhard Park - zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Fa. DynaLex - Leonhard Park - gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Fa. DynaLex - Leonhard Park - andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.

Hält die Fa. DynaLex - Leonhard Park - weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Die Fa. DynaLex - Leonhard Park - ist berechtigt, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.

Vom Verzugszeitpunkt an ist die Fa. DynaLex - Leonhard Park - berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Der Fa. DynaLex - Leonhard Park - steht das Recht zu, ihre Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Die Fa. DynaLex - Leonhard Park - behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gegenüber dem Käufer vor.

Be- oder Verarbeitung der von der Fa. DynaLex - Leonhard Park - gelieferten und noch im Eigentum dieses Unternehmens stehender Waren erfolgt im Auftrag der Fa. DynaLex - Leonhard Park -. Daraus können jedoch keine Verbindlichkeiten für die Fa. DynaLex - Leonhard Park - erwachsen.

Werden in fremde Waren durch den Käufer weitere Komponenten verbaut, erlangt die Fa. DynaLex - Leonhard Park - Miteigentum an den neuentstehenden Produkten und zwar im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendenten fremden Waren.

Wird die von der Fa. DynaLex - Leonhard Park - gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei und mit der notwendigen Sorgfalt für die Fa. DynaLex - Leonhard Park -.

Unter Vorbehalt gelieferte Ware kann der Käufer im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern, sofern er zu diesem Zeitpunkt nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen von Vorbehaltsware sind nicht statthaft.

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Fa. DynaLex - Leonhard Park - ab.

Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, wird der Käufer auf das Eigentum der Fa. DynaLex - Leonhard Park - hinweisen und diese unverzüglich in Kenntnis setzen.

Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren.

Kommt ein Käufer in Zahlungsverzug, ist die Fa. DynaLex - Leonhard Park - berechtigt, nach Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes die unter Vorbehalt gelieferte Ware durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen, auch dann, wenn keine entsprechenden gerichtlichen Titel vorliegen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.

Auf Anforderung der Fa. DynaLex - Leonhard Park - verpflichtet sich der Käufer, die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr an die Fa. DynaLex - Leonhard Park - zurückzusenden.

In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Fa. DynaLex - Leonhard Park - liegt - soweit keine Abzahlungsvereinbahrung vorliegt - kein Rücktritt vom Vertrag.

Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für alle von uns gelieferten Produkte sofern nicht auf der Rechnung eine längere Herstellergewährleistung genannt ist. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer berechtigt, Kaufpreisminderung oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Veranstalter DynaLex - Leonhard Park ist bei der Durchführung von Veranstaltungen, Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen um prompte und übliche Leistung bemüht. Eine Gewährleistung für diese Leistungen ist jedoch ausgeschlossen, was den individuellen immateriellen Erfolg der Veranstaltungen angeht.

Der Käufer muß der Fa. DynaLex - Leonhard Park - etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Fa. DynaLex - Leonhard Park - frei von der Pflicht zur Gewährleistung.

Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Rechnung oder des Lieferscheines, womit die Ware geliefert wurde, an die Fa. DynaLex - Leonhard Park - in der Originalverpackung zu senden. Kommt der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nach, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt die Fa. DynaLex - Leonhard Park - einer Wandlung zu, ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Fa. DynaLex - Leonhard Park - nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Spezifikationen des Originals entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Übersendet der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät und stellt sich heraus, daß dieses ohne Mangel ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten der Firma Fa. DynaLex - Leonhard Park - in Höhe von EURO 50,-. Sind durch die Überprüfung eines Herstellers höhere Kosten entstanden, so kann die Fa. DynaLex diesen höheren Kostenbetrag zusätzlich in Rechnung stellen.

Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die Fa. DynaLex - Leonhard Park - die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.

Hostingbedingungen / Lizensierung von Software

Werden Programme geliefert, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese nur zu eigenen Sicherungszwecken kopieren aber unter keinen Umständen anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht muß ausdrücklich und schrftlich vereinbart werden. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für die daraus entstehenden Schäden.

Bei gebührenpflichter und auch kostenloser Bereitstellung von Domains oder Unterdomains durch die Fa. DynaLex ist die veröffentlichende Organisation oder Person (Vertragspartner) selbst für die Einhaltung des Namesrechtes und aller sonstiger Inhalte verantwortlich, evtl. auftretende Konflikte mit eingetragenen oder geschützten Namen sind vom Vertragspartner selbst zu beheben. Durch die Einwilligung zur Veröffentlichung versichert der Antragsteller, keine Rechte Dritter zu verletzen. Das gilt auch für jede andere Form der Promotion, die im eigenen Namen des Vertragspartners betrieben und auf Servern der Fa. DynaLex veröffentlicht wird. Jede Veröffentlichung von pornografischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Inhalten oder eine solche, die gegen sonstiges geltendes Recht verstößt, ist auf Einrichtungen der Fa. DynaLex untersagt. Diese Inhalte werden augenblicklich gelöscht, unabhängig davon, in wessen Namen solche Inhalte veröffentlicht worden waren. Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach §6 TDG). Eine generelle Überwachung oder Überprüfung der Inhalte auf Kundenseiten findet durch Fa. DynaLex nicht statt. Ferner werden die Inhalte des Kunden nicht dahingehend geprüft, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden.

Abrechungszeitraum und Kündigungsfristen bei Domain-Hosting

Leistungen aus Hostingverträgen werden monatlich abgerechnet, sofern in der aktuell gültigen Preisliste für Hostingprodukte nichts anderes veröffentlicht ist. Es gilt eine Kündigunsfrist von vier Wochen vor Ablauf des monatlichen Abrechnungszeitraums. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen Eilbedürftigkeit alternativ auch per E-Mail erfolgen, muss aber binnen 3 Tagen schriftlich per Post oder Fax bestätigt werden.

Leistungsumfang, Entgelte bei Domainhosting

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation, wie sie mit dem Bestellformular verknüpft bzw. verbunden ist, insbesondere aus der aktuellen Preisliste, aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internet-Angebot der Firma DynaLex oder aus einem sonstigen Angebot mit dessen Informationen. Die aktuelle Preisliste und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Providers sind dem Kunden bekannt; er erkennt sie hiermit ausdrücklich an.

Im Falle von Domainhostings erhält der Kunde zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im Acrobat-Format per Email. Eine schriftliche Rechnung wird gegen 3,00 EUR Bearbeitungsgebühren auf Wunsch zugesandt.

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass bei Bestellung neuer Domains ein rechtlicher Anspruch zur Nutzung einer Domain grundsätzlich nicht zum Zeitpunkt der Bestellung oder Antragstellung sondern erst dann besteht, wenn die Registrierung durch die zentrale Vergabestelle von Internetdomais (DENIC) faktisch auf den Namen des Kunden erfolgt ist und die Firma DynaLex die Domain in Rechnung gestellt hat.

Die Fa. DynaLex behält sich eine Änderung der Hosting-Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden an seine Email-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung wiederspricht. Geht in dieser Frist kein Wiederspruch zu, wird Fa. DynaLex die geänderten Entgelte der weiteren Geschäftsbeziehung zugrundelegen. Der Wiederspruch ist schriftlich zu erheben; er gilt als ordentliche Kündigung des Vertrages.

Entgeltzahlungen erfolgen bei Domainhosting grundsätzlich durch Lastschrifteneinzug bzw. Bankabbuchung oder Kreditkartenzahlung (diese zzgl. 10% Bankkosten). Der Kunde ermächtigt Fa. DynaLex, Inh.: Leonhard Park, wie auf dem Bestellformular näher spezifiziert, anfallende Entgelte über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Das Pauschalentgelt wird jeweils am 30. des Monats des im Bestellformular genannten Zeitraums fällig und eingezogen; ist ein monatlicher Abrechnungszeitraum vereinbart, wird das Entgelt zu jedem 30. des Monats fällig und eingezogen. Einmalige Entgelte, mögliche Setupentgelte, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.

Wenn die DENIC e.G. oder sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen (sogenannte Domains) ändern, so ist Fa. DynaLex berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Wenn eine solche Anpassung unzumutbar ist, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht für die betroffene Domain zum Ablauf des bereits bezahlten Zeitraumes zu.

Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz

Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an Fa. DynaLex widerrufen. Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken. Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die Fa. DynaLex nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen entsiegelt werden. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind, dieses insbesondere bei bereits beantragten und auf den Endkunden registrierte Domainnamen.

Sonstige Schadenersatzansprüche

Für sonstige Schadenersatzansprüche haftet die Fa. DynaLex - Leonhard Park nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. DynaLex - Leonhard Park - und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

Andere nationale Rechte werden ausgeschlossen.

Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird nach unserer Wahl Rotenburg (Wümme) als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

Wird ein Teil dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam, bleiben alle übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen wirksam und sind nicht berührt.

Datenschutz

Erhält die Fa. DynaLex - Leonhard Park - im Rahmen einer Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit solchen Daten über Käufer oder Lieferanten, so ist sie berechtigt, diese im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte durch Fa. DynaLex - Leonhard Park ist ausgeschlossen.

Unsere vollständige Datenschutzerklärung mit allen Details finden Sie hier!

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